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Thailand-Visum – entspanntes Reisen im Land des Lächelns

Die Reise nach Thailand steht vor der Tür und mit ihr die unbändige Vorfreude auf wunderschöne Strände, kunterbunte Kultur, traditionell asiatische Küche und vieles mehr.

Ein unvergessliches und vor allem entspanntes Erlebnis im Land des Lächelns erfordert ein wenig mehr Vorbereitung, als der gewöhnliche Urlaub in benachbarte EU-Länder.

Hier findest du alle Informationen zur Einreise und Visum für Thailand

Thailand Visa Informationen

Im Folgenden erhalten Thailand-Interessierte wichtige Informationen zum Thema Einreisebestimmungen, Beantragungsverfahren und andere Tipps und Tricks für den perfekten Thailand-Aufenthalt.

Einreise nach Thailand ohne Visum – 30 Tage

Die meisten Backpacker, die das erste Mal nach Thailand reisen oder lediglich ein paar Wochen Urlaub machen wollen, müssen sich vor der Einreise keine Gedanken um die Beantragung eines Visums machen.

Reisende aus Deutschland, Österreich Schweiz und anderen Ländern, insbesondere die der EU, erhalten bei der Einreise eine kostenlose visumfreie Aufenthaltserlaubnis in Form eines Stempels im Reisepass, die 30 Tage gültig ist und ausschließlich für touristische Zwecke genutzt werden kann.

Achtung! Bei diesem Stempel handelt es sich nicht um das sogenannte Visa on Arrival, wie oftmals fälschlicherweise angenommen wird.

Bei sämtlichen Einreisen, sowohl ohne als auch mit Thailand-Visum, wird beispielsweise im Flugzeug noch vor der Landung eine Arrival and Departure Card zum Ausfüllen ausgehändigt.

Mit dem Reisepass und der Departure Card wird an der Passkontrolle am Flughafen oder an den Grenzübergängen der Nachbarländer mit dem Exemp Stamp der 30 tägige visumfreie Aufenthalt gewährt, insofern der Reisepass noch mindestens 6 Monate lang gültig ist, dieser noch mindestens eine leere Seite aufweist und ein Ticket für die Weiter- oder Rückreise vorliegt.

Vorläufige Reisepässe werden bei diesem Einreiseverfahren auch akzeptiert. Es ist wichtig die Departure Card gut zu bewahren, da diese bei der Ausreise nochmals benötigt wird.

Ein Verlust der Departure Card kann dazu führen, dass bei der Ausreise eine Gebühr gezahlt werden muss.

Backpacker, die über diese 30 Tage hinaus zu touristischen Zwecken in Thailand bleiben möchten, haben die Möglichkeit, den Aufenthalt in einem zuständigen thailändischen Immigrationsbüro einmalig für weitere 30 Tage, unter einer Erhebung von 1900 Baht (56 Euro), problemlos zu verlängern.

Die Beantragung der Verlängerung muss vor Ablaufen des ursprünglich gewährten 30 tägigen Aufenthalts erfolgen.

Im Grund genommen ist es möglich mit dem Flugzeug mehrfach im Jahr visumfrei einzureisen. Über Land wird diese Form der Einreise nur zweimal pro Kalenderjahr gewährt.

Da die mehrfache Einreise ohne Thailand-Visum in der Vergangenheit von einigen Reisenden ausgenutzt wurde (bekannt als Visa Run), kann es heute vorkommen, dass wiederholtes visumfreies Einreisen verweigert wird.

Wer also eine Reise über 30 bzw. 60 Tage geplant hat, der sollte, um auf Nummer sicher zu gehen, ein Thailand-Visum beantragen.

Touristenvisum für Thailand – 60 Tage

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Für Backpacker aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die länger als 30 bzw. 60 Tage bleiben oder durch Südostasien reisen und mehrfach über die thailändische Grenzen einreisen möchten, besteht die Möglichkeit, ein Touristenvisum zu beantragen.

Dieses Visum ist in zwei Ausführungen erhältlich, zum einen für eine Einfach-Einreise und zum anderen für eine Mehrfach-Einreise. Das Touristenvisum gewährt einen längeren Aufenthalt ausschließlich für touristische Zwecke.

Das Touristenvisum für eine Einfach-Einreise ermöglicht eine einmalige Einreise über die thailändische Grenze mit einem Aufenthalt von maximal 60 Tagen. Diese Visum ist 90 Tage gültig, kann also problemlos bereits im Heimatland beantragt werden und kostet 30 Euro.

Mit dem Touristenvisum für Mehrfach-Einreisen (Multiple Entry) wird Reisenden ein Aufenthalt von jeweils 60 Tagen gewährt.

Dieses Thailand-Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen und ermöglicht es Reisenden im Rahmen von drei Aufenthalten insgesamt 180 Tage lang im Land zu bleiben.

Nach spätestens 60 Tagen muss mit dem Touristenvisum für Mehrfach-Einreisen eine Ausreise beispielsweise in eines der Nachbarländer erfolgen. Bei erneuter Einreise werden nochmals 60 Tage gewährt. Insgesamt kann mit diesem Touristenvisum pro Kalenderjahr zweimal Aus- und wieder Eingereist werden. Auch hierbei ist es wichtig, dass das Touristenvisum zu keiner Zeit überschritten wird, um sogenannte Overstay-Gebühren zu vermeiden.

Für das Touristenvisum besteht ebenfalls die Möglichkeit auf Verlängerung gegen eine Gebühr von 1900 Baht. Das Touristenvisum einer Einfach-Reise kann um 30 Tage verlängert werden, sodass insgesamt 90 Tage gewährt werden.

Eine Mehrfach-Einreise kann pro Einreise um jeweils 30 Tage verlängert werden. Hierbei gilt es zu überlegen, ob es mehr Sinn macht aus- und direkt wieder einzureisen oder zu verlängern.

Mehr Informationen findet man auf der Webseite der Thailändischen Botschaft

Non-Immigrant-Visum – 90 bis 365 Tage

Eine weitere Möglichkeit für einen längeren Thailand-Aufenthalt gewährt das Non-Immigrant-Visum. Ein solches Thailand-Visum ist abhängig von den Voraussetzungen und Hintergründen der Reise in verschiedenen Ausführungen erhältlich, wobei die Kosten für einmalige Einreisen 60 Euro und für mehrfache Einreisen 150 Euro betragen.

Das Non-Immigrant-ED-Visum gilt für Studenten und Schüler, die einen Aufenthalt bis zu einem Jahr geplant haben. Hierzu zählen auch Schüler, die eine Sprachschule besuchen möchten, um die Landessprache zu lernen. Dieses Thailand-Visum muss alle 90 Tage in einer Migrationsstelle verlängert werden, ohne dass man dafür ausreisen muss.

Thailand-Aufenthalte, die im Rahmen von Geschäftszwecken erfolgen, benötigen die Beantragung eines Non-Immigrant-B-Visums.

Mit diesem Thailand-Visum ist es möglich bis zu einem Jahr lang einer Arbeit nachzugehen oder ein Geschäft zu eröffnen. Des Weiteren gewährt es in diesem Zeitraum die mehrmalige Ein- und Ausreise über die thailändische Grenze.

Zu guter Letzt gibt es noch das Non-Immigrant-O-Visum, dessen Beantragung Thailand-Reisenden ab 50 Jahren oder Menschen, die mit einer/einem Thai verheiratet sind, gewährt wird. Das Non-Immigrant-O-Visum hat ebenfalls eine Gültigkeit von einem Jahr und muss alle 90 Tage bei der thailändischen Migrationsstelle verlängert werden.

Menschen über 50 müssen bei der Beantragung dieses Thailand-Visums oftmals ein monatliches Einkommen von 1200 Euro oder ein Kapital von 5000 Euro nachweisen.

Tipps zur Beantragung des Thailand-Visums

Jedes Thailand-Visum, das über die visafreie Aufenthaltsgenehmigung hinausgeht, erfordert eine Beantragung, die ab frühestens 90 Tage vor der Einreise möglich ist.

Die Beantragung des Thailand-Visums verläuft für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Regel problemlos, muss aber bereits vorab in einem anderen Land, außerhalb Thailands, bei einer Botschaft erfolgen.

Das Thailand-Visum für Mehrfach-Einreisen kann NUR im eigenen Heimatland angefragt werden. Ein Thailand-Visum, das in einem der Nachbarländer Thailands ausgestellt wird, ermöglicht nur eine einmalige Einreise.

Für Mehrfach-Einreise besteht die Möglichkeit diese im Heimatland entweder persönlich bei der Berliner Botschaft oder bei einem der fünf Konsulate (München, Stuttgart, Frankfurt, Essen oder Hamburg) oder auf dem Postweg bei der Berliner Botschaft oder dem Konsulat in Frankfurt zu beantragen.

Für die Beantragung aller hier genannten Visa-Arten sind die folgenden Unterlagen bei der Botschaft einzureichen.

 

  • Gültiger Reisepass (bei einmaliger Einreise mind. 6 Monate Gültigkeit am Tag der Einreise, bei mehrfacher Einreise mind. 18. Monate Gültigkeit am Tag der Einreise)
  • Antrag für Thailand-Visum mit Adresse einer Unterbringung
  • Reisepass-Kopie (erste Seite) und separates Passbild
  • Reiseunterlagen (Hin- und Rückreise, Weiterreise, zwischenzeitliche Ausreisen bei Mehrfach-Einreise)
  • Gebühr in Bargeld

Des Weiteren erfordern insbesondere Non-Immigrant-Visa abhängig von der Art zusätzliche Nachweise, beispielsweise eines Beschäftigungsverhältnisses, eine Immatrikulationsbescheinigung, den Rentenbescheid oder eine Heiratsurkunde.

Nähere Informationen dazu können bei einer thailändischen Botschaft angefragt werden.

Insbesondere bei Einreisen mit dem Flugzeug, ist es fast immer erforderlich beim Check-In der Fluggesellschaft einen Nachweis über eine Aus- bzw. Weiterreise vorzulegen.

Da Langzeitreisende oftmals nicht genau wissen, wann und wohin weitergereist wird und zunächst gerne nur mit Hinflug-Ticket reisen, besteht die Möglichkeit, über diverse Anbieter Schein-Ausreise-Tickets zu erstellen, die zum Zeitpunkt der Einreise zwar gültig sind, aber kurz nach der Einreise über die thailändische Grenze wieder storniert werden.

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Thailand Visum: Border Run statt Visa Run

Wie bereits erwähnt ist der sogenannte Visa-Run, der es in der Vergangenheit ermöglicht hat, das Land nach 30 Tagen zu verlassen und erneut visumfrei zu betreten, heutzutage nicht mehr garantiert. Auf der sicheren Seit ist man stattdessen mit einem Touristen- oder Non-Immigrant-Visum.

Diese erfordern zwar etwas mehr Vorbereitungszeit, ermöglichen danach aber ein entspanntes Reisen. Mit diesen Visa ist es möglich, in einzelnen Fällen auch nötig, statt des Visa-Runs einen sogenannten Border-Run zu machen.

Mit dem Touristenvisum für Mehrfach-Einreisen ist ein Border-Run beispielsweise nach maximal 60 Tagen und mit manchen Non-Immigrant-Visa nach maximal 90 Tagen erforderlich.

Ein Border-Run bedeutet, dass über die Grenze eines Nachbarlandes (zb Kambodscha, Laos, Myanmar oder Malaysia) ausgereist und anschließend wieder über die thailändische Grenze eingereist wird, um die weitere Gültigkeit des Visums zu gewährleisten.

Overstay in Thailand

Zu guter Letzt gibt es hier noch ein paar Informationen für diejenigen, die versehentlich oder geplant, die Gültigkeitsdauer eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung überschritten haben.

Grundsätzlich sollte immer darauf geachtet werden das Land im Rahmen des gewährten Aufenthaltszeitraums zu verlassen, um ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden.

Dennoch kann es aus verschiedenen Gründen auch einmal zu einem sogenannten Overstay kommen.

Pro Tag, den ein Reisender zu lange im Land verbringt, wird bei Ausreise dann eine Strafe von 500 Baht fällig. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen.

Des Weiteren ist bei längeren Overstay-Vergehen mit einem Einreiseverbot über die thailändische Grenze zu rechnen. Die Dauer des Einreiseverbots hängt von der Overstay-Länge ab

Mehr Informationen zum Overstay findet man hier



Comments

  • Felix Max
    5. Oktober 2022

    Ich blicke nicht ganz durch, wie ist dass denn, wenn man zwischen Hin und Rückflug nach DE – Bangkok einen großen Zeitraum hat (89 Tage), kann man einfach bei der Einreise angeben, man möchte eh nur 30 Tage (bzw. Aktuell dann 45 Tage) bleiben und danach in ein anderes Land einreisen?

    Kann es nicht sein, dass man schon beim Hinflug bzw. im Land die Einreise verweigert bekommt?

    Kann man das ganze zu 100% sicher umgehen, indem ich innerhalb der ersten 45 Tage ein Flugticket in ein anders Land vorweisen kann?

    Ich finde dazu keine verlässliche Angaben, bin um jeden Hinweis, das mein Gemüt beruhigt sehr dankbar.

    reply

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